Eingangsvoraussetzungen
- der Mittlere Schulabschluss,
- der Nachweis einer abgeschlossenen und für die Fachrichtung einschlägigen
- mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder in einem entsprechenden Ausbildungsberuf der öffentlichen Verwaltung; zusätzlich ist das Abschlusszeugnis der Berufsschule beizufügen; oder
- entsprechenden Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder
- Berufsausbildung nach Landesrecht mit staatlicher Abschlussprüfung,
- die Teilnahme an einem Beratungsgespräch.
An die Stelle einer Berufsausbildung nach Satz 1 Nr. 2 kann eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren in einem nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder in einem entsprechenden Ausbildungsberuf der öffentlichen Verwaltung oder in einem nach Landesrecht geregelten Beruf treten.
Für zusätzliche und weiterführende Informationen steht Ihnen die Bereichsleitern Frau Kleemeier gerne zur Verfügung. (Kontakt: Imke.Kleemeier@Schulverwaltung.Bremen.de)