Voraussetzungen für die Zulassung sind, dass die Schülerinnen und Schüler
1. schulpflichtig sind,
2. mindestens zehn Jahre eine allgemeinbildende Schule besucht haben,
3. mindestens die Einfache Berufsbildungsreife erworben haben und
4. an einer Beratung in der Jugendberufsagentur teilgenommen haben.