Mi | 31.05.2023
Zeugniskonferenz OS-Klassen
 
MSA Prüfungen Mathematik
 
FHR Nachprüfung Deutsch, KAI praktische Prüfung (Beginn 8:15 Uhr), MSA Prüfungen Mathematik (Beginn 10 Uhr)
 
Do | 01.06.2023
Schulkonferenz 18:00 Uhr im Forum
 
FHR Nachprüfung Mathematik
 
Schulkonferenz 18:00 Uhr in Raum 110
 
Fr | 02.06.2023
FHR Nachprüfung berufliches Fach
 
Mo | 05.06.2023
Nachprüfung Englisch, ZAP Nachprüfung berufliches Fach
 
15:30 Uhr Sitzung der eSL Raum 110
 
FHR Nachprüfung Englisch, ZAP Nachprüfung berufliches Fach, KAI schriftliche Nachprüfung, BOSp mdl. Prüfung SP Fach
 
Mi | 07.06.2023
ZAP Nachprüfung praktisches Fach
 
KAI Nachprüfung praktische Prüfung
 
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KMK-Fremdsprachenzertifikat

Im November 1998 beschloss die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland (KMK) eine Rahmenvereinbarung zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung.
 
Die Zertifikatsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, der jeweils gesondert bestanden werden muss. Der Prüfung liegen vier Kompetenzbereiche zugrunde:
  • Rezeption (Fähigkeit, gesprochene und geschriebene fremdsprachliche Mitteilungen zu verstehen) 
  • Produktion (Fähigkeit, sich schriftlich in der Fremdsprache zu äußern) 
  • Mediation (Fähigkeit, durch Übersetzung und Umschreibung schriftlich zwischen Kommunikationspartnern zu vermitteln)
  • Interaktion (Fähigkeit, Gespräche zu führen)
Die Prüfungsaufgaben orientieren sich eng an den realen Erfordernissen der jeweiligen Berufsgruppe.

Das Zusammenwachsen Europas erfordert in vielen Ausbildungsberufen verstärkt die Fähigkeit, sich nicht nur in der Muttersprache, sondern auch im Rahmen mindestens einer Fremdsprache verständigen und beruflich tätig werden zu können. Fremdsprachenkenntnisse sind Voraussetzungen für europaweite und internationale Mobilität und Flexibilität sowie für erfolgreiche Zusammenarbeit und Verständigung zwischen Partnern mit unterschiedlicher Muttersprache.
 
Das Fremdsprachenzertifikat der KMK bescheinigt detailliert berufsbezogene Kenntnisse in Fremdsprachen. Es ist damit für zukünftige Arbeitgeber eine genauere Auskunftsquelle als die Zeugnisnote.