Im November 1998 beschloss die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland (KMK) eine Rahmenvereinbarung zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung.
Die Zertifikatsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, der jeweils gesondert bestanden werden muss. Der Prüfung liegen vier Kompetenzbereiche zugrunde:
Rezeption (Fähigkeit, gesprochene und geschriebene fremdsprachliche Mitteilungen zu verstehen)
Produktion (Fähigkeit, sich schriftlich in der Fremdsprache zu äußern)
Mediation (Fähigkeit, durch Übersetzung und Umschreibung schriftlich zwischen Kommunikationspartnern zu vermitteln)
Interaktion (Fähigkeit, Gespräche zu führen)
Die Prüfungsaufgaben orientieren sich eng an den realen Erfordernissen der jeweiligen Berufsgruppe.
Das Zusammenwachsen Europas erfordert in vielen Ausbildungsberufen verstärkt die Fähigkeit, sich nicht nur in der Muttersprache, sondern auch im Rahmen mindestens einer Fremdsprache verständigen und beruflich tätig werden zu können. Fremdsprachenkenntnisse sind Voraussetzungen für europaweite und internationale Mobilität und Flexibilität sowie für erfolgreiche Zusammenarbeit und Verständigung zwischen Partnern mit unterschiedlicher Muttersprache.
Das Fremdsprachenzertifikat der KMK bescheinigt detailliert berufsbezogene Kenntnisse in Fremdsprachen. Es ist damit für zukünftige Arbeitgeber eine genauere Auskunftsquelle als die Zeugnisnote.